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Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis

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Die Vorhaben

„Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis 2016 bis 2018“

„Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis 2018 bis 2021“

„Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis 2022 bis 2023“

werden nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe gefördert.



Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.


Was ist Natura 2000?

Natura 2000 - das ist ein europaweites Natur-Schutzgebietsnetz, an dem sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beteiligen: Natura 2000 ist grenzenloser Naturschutz. Das Grundanliegen ist der Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume. Mit Natura 2000 werden hierzulande Bestandteile der heimischen Natur geschützt, die von herausragender europaweiter Bedeutung sind. Unser Naturerberbe soll damit für nachfolgende Generationen bewahrt bleiben.

Bestandteile des Natura 2000-Netzes sind

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)

auf der Grundlage der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete, Special protection areas )

auf der Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie


Herbststimmung in Natura 2000-Gebieten im Erzgebirgskreis


Seit Mai 2018 gibt es eine 8-teilige Kurzfilmreihe zu Natura 2000 in Sachsen. Ein Erklär-/Einführungsfilm beleuchtet Zahlen, Fakten und Hintergründe. Zur Kurzfilmreihe gehören weiterhin sieben jeweils ca. 15-minütige Regionalfilme über Natura 2000

im Sächsischen Hügelland und Erzgebirgsvorland, im Elbe-Mulde-Tiefland, im Vogtland, im Erzgebirge, in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, in der südlichen Oberlausitz sowie im Oberlausitzer Heideland und Teichgebiet.

Die Regionalfilme stellen Besonderheiten der jeweiligen Gebiete detaillierter vor. Sie enthalten neben eindrucksvollen Naturbildern zahlreiche Aussagen und Meinungen von Land-, Forst- und Teichwirten, ehrenamtlichen und amtlich tätigen Naturschützern, Verbands- und Kommunalvertretern sowie im Tourismus und anderen Branchen Tätigen. Die Regionen wurden nicht administrativ, sondern nach naturräumlichen Haupteinheiten des Bundes abgegrenzt.

Die Filme der Kurzfilmreihe sind über den YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen oder über die Webseite Natura 2000 des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfULG) abrufbar:

YouTube Freistaat Sachsen: https://www.youtube.com/FreistaatSachsen

Natura 2000: https://www.natura2000.sachsen.de


Natura 2000-Gebietsbetreuung - das machen wir

Gemäß den EU-Richtlinien dürfen sich die Erhaltungszustände von Lebensraumtypen und Arten nicht verschlechtern. Für den Überblick über den aktuellen Erhaltungszustand der Schutzgüter ist ein intensives Betreuungssystem für die Natura 2000-Gebiete erforderlich.

Unsere naturverbundenen Gebietsbetreuer kennen „ihre“ Gebiete schon viele Jahre und sind häufig im Gelände unterwegs. So können Probleme oder Beeinträchtigungen schnell erkannt werden. Sie sichern damit die langfristige Betreuung vor Ort ab.

Viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten findet man nur noch in ausgewählten Natura 2000-Gebieten. Um ihren Schutz gewährleisten zu können, ist es notwendig, Vorkommen, Zustand und Lebensraum zu erfassen und zu dokumentieren. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen.

Auf Exkursionen kann man die Naturschätze vor der eigenen Haustür hautnah erleben oder sich in Vorträgen mehr über Inhalte und Ziele von Natura 2000 informieren.

Der Schutz dieser einzigartigen Gebiete geht nur über den Erhalt der typischen Kulturlandschaft des Erzgebirges und naturverträglicher Bewirtschaftung der Flächen. Wir wollen Lösungen und Handlungsvorschläge anregen und Akteure und/oder Bewirtschafter zusammenbringen.

Die PDF-Datei finden Sie hier.


Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis

Sachsenweit sind ca. 16 % der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Im Erzgebirgskreis gibt es 44 FFH-Gebiete und 9 SPA-Gebiete mit insgesamt ca. 28.100 ha Fläche. Das entspricht ungefähr 15 % der Landkreis-Fläche. Davon befinden sich aktuell 14 FFH-Gebiete und 4 SPA-Gebiete in der Natura 2000-Gebietsbetreuung.

Die Betreuung erfolgt derzeit durch 15 sog. Natura 2000-Schutzgebietsbetreuer. Im Landkreiskurier (Amtsblatt des Erzgebirgskreises) vom 15. Februar 2019 (01/2019) wurde die Natura 2000-Gebietsbetreuung im Erzgebirgskreis amtlich bekannt gegeben.


Antworten auf häufige Fragen zur Natura 2000-Gebietsbetreuung

Derzeit betreute Gebiete sind

  • FFH 7E „Mothäuser Heide“

  • FFH 10E „Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee“

  • FFH 16E „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“

  • FFH 70E "Wiesen um Halbmeil und Breitenbrunn"

  • FFH 248 „Moorgebiet Rotes Wasser“

  • FFH 256 „Natzschungtal“

  • FFH 262 „Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung“

  • FFH 263 "Moore und Moorwälder bei Satzung"

  • FFH 264 „Kriegwaldmoore“

  • FFH 265 „Preßnitz- und Rauschenbachtal“

  • FFH 266 "Pöhlbachtal"

  • FFH 279 “Schwarzwassertal und Burkhardtswald“

  • FFH 281 „Bergwiesen um Sosa“

  • FFH 282 „Tal der Großen Bockau“

  • FFH 283 „Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt“

  • FFH 317 „Griesbachgebiet“

  • SPA 71 „Erzgebirgskamm bei Satzung“

  • SPA 72 „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“

  • SPA 73 "Fichtelberggebiet"

  • SPA 77 „Westerzgebirge“

Welche zusätzlichen Natura 2000-Gebiete im Erzgebirgskreis sollen künftig ebenfalls betreut werden?

Aktuell werden keine neuen Gebietsbetreuer gesucht.

Referat Umwelt und Forst informiert

Fauna-Flora-Habitat- sowie Europäische Vogelschutzgebiete

Im Erzgebirgskreis gibt es 42 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 9 Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete). Sie gehören zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000, an dem sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beteiligen. Mit Natura 2000 werden gefährdete wildlebende, heimische Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume geschützt, die von herausragender europaweiter Bedeutung sind. Unser Naturerberbe soll damit für nachfolgende Generationen bewahrt bleiben.

Gemäß dem § 33 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen sich die Erhaltungszustände der Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume der Natura 2000-Gebiete nicht verschlechtern. Bereits seit 2009 gibt es im Erzgebirgskreis daher für einen Teil der FFH- und SPA-Gebiete eine Natura 2000-Gebietsbetreuung. Diese wurde als zweckmäßig und damit erfolgreich beurteilt und wird bis Ende 2021 in Kooperation zwischen dem Landratsamt Erzgebirgskreis und der Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH (NSZ) fortgesetzt.

Im Erzgebirgskreis werden somit bis Ende 2021 nachfolgende 23 Natura 2000-Gebiete betreut:

FFH-Gebiete: „Tal der Schwarzen Pockau“, „Mothäuser Heide“, „Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee“, „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“, „Wiesen um Halbmeil und Breitenbrunn“, „Moorgebiet Rotes Wasser“, „Natzschungtal“, „Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung“, „Moore und Moorwälder bei Satzung“, „Kriegwaldmoore“, „Preßnitz- und Rauschenbachtal“, „Pöhlbachtal“, „Scheibenberger Heide“; „Kuttenbach, Moosheide und Vordere Aue“, „Schwarzwassertal und Burkhardtswald“, „Bergwiesen um Sosa“, „Tal der Großen Bockau“, „Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt“ sowie „Griesbachgebiet“.

SPA-Gebiete: „Erzgebirgskamm bei Satzung“, „Mittelgebirgslandschaft östlich Annaberg“, „Fichtelberggebiet“ und „Westerzgebirge“.

Das NSZ wird für die Erfüllung dieser Aufgabe Betreuer einbeziehen, die langjährig im ehrenamtlichen Naturschutz tätig sind und über einschlägige Kenntnisse zur Ausstattung dieser Gebiete, deren schutzwürdigen und -bedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen verfügen. Ziel der Betreuung ist eine Dokumentation des Zustandes der Arten und Lebensräume, die Feststellung von Beeinträchtigungen und das Unterbreiten von Vorschlägen, mit welchen Maßnahmen diese ggf. behoben werden könnten.

Das zur Erfüllung der Natura 2000-Gebietsbetreuung tätige Personal des NSZ und die Gebietsbetreuer gelten als Beauftragte des Landratsamtes in seiner Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde und haben folglich sich aus § 65 Abs. 3 (BNatSchG) in Verbindung mit § 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatschG) ergebende Befugnisse.

§ 37 Abs. 2 SächsNatschG besagt: „Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden, der Fachbehörden, der Gemeinden sowie des Polizeivollzugsdienstes sind befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten oder auf geeigneten Wegen zu befahren. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen von dem in Satz 1 genannten Personenkreis auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind. […] Die Eigentümer oder die sonst Berechtigten sind rechtzeitig vor der Durchführung von Vermessungen, Bodenuntersuchungen sowie ähnlichen Dienstgeschäften in geeigneter Weise zu benachrichtigen; die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn die Maßnahme wegen ihrer Besonderheit auf eine Vielzahl von Grundstücken erstreckt werden muss. […].“

Entsprechend § 37 Abs. 3 SächsNatSchG müssen die Bediensteten oder Beauftragten einen Dienstausweis oder sonstigen Nachweise der Beauftragung (hier z.B. Werkvertrag) auf Verlangen vorzeigen. Soweit sich vor Ort die Möglichkeit ergibt, stehen die Natura 2000-Gebietsbetreuer den Bürgerinnen und Bürgern auch für die Beantwortung naturschutzfachlicher Fragen zur Verfügung.

(Quelle: Landkreis-Kurier 01/2019 vom 15. Februar 2019)

Die Schutzgebietsbetreuer sind mit ihrem Fachwissen und ihren umfangsreichen Ortskenntnissen unerlässlich für die zuständige Naturschutzbehörde und das Naturschutzzentrum als Koordinator. Um das Betreuungssystem auf weitere Natura 2000-Gebiete auszuweiten werden weitere interessierte Vorort-Betreuer gesucht.

Kontakt

Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH, Am Sauwald 1, 09487 Schlettau OT Dörfel

Dipl.-Biol. Ines Schürer, Dipl.-Ing. (FH) Julia Vogel

Tel. 03733 5629-0, Email: Natura2000@naturschutzzentrum-erzgebirge.de

Was hat ein Natura 2000-Gebietsbetreuer für Aufgaben?

  • Regelmäßige Präsenz im Betreuungsgebiet

  • Dokumentation von Artvorkommen und Lebensraumtypen

  • Zeitnahe Mitteilung von Beeinträchtigungen (Meldung von Handlungsbedarf)

  • Entwickeln und Vermitteln schutzzielkonformer Handlungsvorschläge

  • Kommunikation mit Landnutzern und Gebietsbesuchern (z.B. Führungen, Vorträge, Gespräche)

  • Teilnahme an Beratungsterminen, Anleitungstreffen, Vor-Ort-Terminen

  • Durchführung von Sofortmaßnahmen (z.B. Entfernung von Lupine-Samenständen, Müllbeseitigung)

  • Erstellung eines jährlichen Berichts

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

  • Gebietskenntnis, Wohnortnähe, Naturverbundenheit

  • Ökologische Kenntnisse (FFH-Arten, Rote-Liste-Arten, vor allem Pflanzen-Arten)

  • Grundkenntnisse der Landnutzungsmethoden

  • Fähigkeiten zur Kommunikation und Konfliktlösung

Dabei ist die Betreuungszeit abhängig von der Größe des Gebietes, vom Umfang der Lebensraumtypen, von Fahrtzeiten usw. (gebietsabhängig zwischen 100-300 Stunden im Jahr). Es ist grundsätzlich eine gewisse Pflanzenartenkenntnis erforderlich sowie die sichere Ansprache von Lebensräumen (Biotopen). Besonderer Qualifikationen bedarf es nicht zwingend, viele Gebietsbetreuer sind Quereinsteiger, allerdings mit mehrjähriger Orts- und Fachkenntnis. Es sind digitale Flächensteckbriefe auszufüllen und erfasste Daten in die Zentrale Artdatenbank des Freistaates einzupflegen.

Die Natura 2000-Gebietsbetreuung ist nicht ehrenamtlich. Man bekommt ein Honorar im Rahmen eines Werkvertrages ausgezahlt.

Welche Unterstützung gibt es?

Ansprechpartner ist das Naturschutzzentrum Erzgebirge in Dörfel, welches die Koordination der Natura 2000-Schutzgebietsbetreuung für den Erzgebirgskreis übernommen hat.

Das Naturschutzzentrum übernimmt u.a. die fachliche Anleitung der Gebietsbetreuer, die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die fachliche Aufbereitung, Zusammenfassung und Auswertung der erhobenen Daten. Außerdem ist es als Koordinierungsstelle erster Anlaufpunkt bei Konflikten und Problemen, die in den Gebieten auftreten.


Vorstellung einiger Natura 2000-Betreuungsgebiete im Erzgebirgskreis

Das SPA-Gebiet Nr. 71 "Erzgebirgskamm bei Satzung" und das FFH-Gebiet Nr. 262 "Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung"

Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete können sich aufgrund der unterschiedlichen Schutzziele auch räumlich überlappen. So sind für die kammnahen Hochfläche bei Satzung gleich zwei Natura 2000-Gebiete ausgewiesen worden: das Vogelschutzgebiet (SPA) „Erzgebirgskamm bei Satzung“ und das FFH-Gebiet „Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung“. Beide Gebiete sind aber jedes für sich flächenmäßig deutlich umfänglicher. Das Vogelschutzgebiet ist insgesamt 4.752 ha groß und wird im Ost- und Südteil durch die Staatsgrenze zu Tschechien begrenzt. Im Norden reicht das SPA-Gebiet bis Mittelschmiedeberg und im Westen bis Jöhstadt. Das FFH-Gebiet mit seinen 471 ha besteht aus mehreren Teilgebieten und dehnt sich über Kühnhaide, einem der kältesten deutschen Ortschaften, bis nach Rübenau, einer typisch erzgebirgischen Streusiedlung.

Die Idee des länderübergreifenden Schutzgebietssystems der EU wird hier lebendig, da beide Natura 2000-Gebiete sich in räumlicher Nachbarschaft zu Natura 2000-Gebieten in der angrenzenden Tschechischen Republik befinden: zum FFH-Gebiet „Novodomské á polské rašeliniště“ und zum Vogelschutzgebiet „Novodomské rašeliniště-Kovářská“.

Die offenen Hochflächen und Wälder am „Erzgebirgskamm um Satzung“ sind bekannt als eines der letzten sächsischen Vorkommensgebiete des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns. In den großen, geschlossenen Waldgebieten brüten seltene Vogelarten wie Sperlings- und Raufußkauz, Schwarzspecht oder Schwarzstorch. Sachsenweit bedeutsam sind außerdem die Vorkommen von seltenen und gefährdeten Offenlandarten wie Bekassine, Braunkehlchen, Wachtelkönig und Wiesenpieper.

Im FFH-Gebiet „Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung“ bilden die namensgebenden „Berg-Mähwiesen“ als EU-Lebensraumtyp den flächenmäßigen Schwerpunkt. Sie sind hier artenreich und blütenbunt ausgeprägt und sind eng verzahnt mit dem Lebensraumtyp „Artenreiche Borstgrasrasen“. Außerdem sind die Lebensraumtypen „Regenerierbare Hochmoore“ sowie „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ von Bedeutung. Hier sieht man mit etwas Glück ab Juni die ausgewachsenen Falter des Hochmoor-Gelblings fliegen. Dessen Raupen ernähren sich ausschließlich von Moor-Heidebeere, die in den Moorbereichen wächst.

Beide Natura 2000-Gebiete werden seit der Pilotphase durch orts- und fachkundige Gebietsbetreuer betreut. Es finden regelmäßig vogelkundliche Exkursionen ins SPA-Gebiet statt

Das Vogelschutzgebiet Nr. 77 "Westerzgebirge" und die FFH-Gebiete Nr. 16E "Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee" und Nr. 10E "Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee"

In den dünn besiedelten, waldreichen oberen Kammlagen des Westerzgebirges sind mehrere Natura 2000-Gebiete ausgewiesen worden. Das Vogelschutzgebiet „Westerzgebirge“ erstreckt sich dabei über die Grenzen des Erzgebirgskreises in den Vogtlandkreis hinein. Das Vogelschutzgebiet überschneidet sich flächenmäßig mit den beiden Moor-FFH-Gebieten „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“ und „Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee“. Daneben gibt es Überlappungen mit den FFH-Gebieten „Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt“ und „Tal der Großen Bockau“. Alle genannten Natura 2000-Gebiete werden durch ortskundige Gebietsbetreuer seit Beginn der Pilotphase betreut.

Mit dem Vogelschutzgebiet werden die Vorkommen von Vogelarten der Gebirgsnadelwälder, der montanen Buchen-Tannen-Fichtenwälder, der alten Fichtenforsten und der Moorwälder in den beiden Hochmoorkomplexen erfasst und geschützt. Dazu zählen Raufuß- und Sperlingskauz sowie Schwarzspecht. Die offenen und halboffenen Landschaftsbereiche um Carlsfeld sind insbesondere für Bekassine, Neuntöter sowie Wachtelkönig, Braunkehlchen und Wiesenpieper von Bedeutung. Hervorzuheben ist der kleine, aber stabile Birkhuhn-Bestand, der sich nach den Sturmereignissen auf den Windwurfflächen am Erzgebirgskamm etabliert hat. Hier tritt auch der Raubwürger auf.

Mit dem FFH-Gebiet „Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee“ werden nicht nur die Moorkomplexe des einzigartigen Kammhochmoors „Kleiner Kranichsee“ und des „Butterwegmoors“ geschützt sondern auch großflächige, strukturierte Zwergstrauchheiden am Henneberger Hang, einem ehemaligen Schießplatzgelände der russischen Streitkräfte. Die hier vorkommenden sehr seltenen Bärlappe sind von sachsenweiter Bedeutung.

Das FFH-Gebiet „Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee“ umfasst u.a. den Hochmoorkomplex des „Großen Kranichsees“, dessen weitgehend intakter Moorkern sich auf der tschechischen Seite fortsetzt. Übrigens leitet sich „Kranich-“ vom slawischen „granica“ (= Grenze) ab. Der Moorkomplex (zusammen mit dem weitgehend abgetorften „Hochmoor Weitersglashütte“) ist eingebettet in einen großflächigen, zusammenhängenden montanen Buchen-Tannen-Fichtenwald, in dem nur die Talsperre Carlsfeld und die Rodungsinseln um Carlsfeld und Weitersglashütte Offenbereiche bilden.


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