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Naturschutz in Kommunen

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Maßnahmen für Kommunen

Kommunen können einen großen Beitrag dazu leisten die Region lebendiger, artenreicher und vielfältiger zu gestalten. Fast alle kommunalen Aktivitäten beeinflussen in verschiedener Art und Weise die biologische Vielfalt so z.B. Stadtentwicklungsmaßnahmen, Baumaßnahen oder die Arbeit der Bauhöfe. Letztere übernehmen u.a. die Pflege von Rasen- und Wiesenflächen, Hecken, Bäumen, Straßenrändern, Verkehrsinseln, Parkanlagen sowie weiteren Grünflächen und können somit aktiv Umsetzungsmaßnahmen verwirklichen.

Eine effiziente und ökologisch wirkungsvolle Naturschutzarbeit ist u.a. davon abhängig, dass sie auf möglichst vielen Flächen (seien sie noch so klein) realisiert wird. Folgend sind auch die Flächen aus kommunalem Eigentum wichtig, um dem Artensterben entgegenzuwirken und neue Lebensräume - besonders für Insekten- mit naturschutzfachlichen Maßnahmen zu schaffen. Diese vielfältigen und wertvollen Flächen sind zudem ein Aushängeschild Ihrer Kommune, denn sie zeigen Verantwortung und Einsatz für den Erhalt der Biodiversität und steigern ganz nebenbei die Lebensqualität im eigenen Ort.

Bereits wenn wenige und einfache Grundsätzen der ökologischen Bewirtschaftung bei der Pflege kommunaler Grünflächenbeachtet beachtet werden, kann die biologische Vielfalt erhöht werden. Folgende Auflistung zeigt einige davon:

  • Weniger ist mehr - Pflegeumstellung auf bestehenden Wiesenflächen: Kostengünstig umsetzbar ist es vorhandene Wiesen auf eine ökologische Bewirtschaftung umzustellen (siehe Weiteres zu ausgewählten Maßnahmen). Erhöht sich in den folgenden 2-3 Jahren die Artenvielfalt, führen Sie die ökologische Pflege fort. Ist dies nicht der Fall, kann eine Neuanlage (z.B. durch Neueinsaat) in Betracht kommen. Zur weiteren Verbesserung der Artenvielfalt ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich in den Bestand einzusäen.

  • Artenreichtum erhalten - auf Pflanzenschutzmittel verzichten: Pflanzenschutzmittel gehen nicht nur Schädlingen an den Kragen, sondern können auch unseren Nützlingen schaden. Jede einheimische Pflanzen- und Tierart ist Bestandteil verschiedener Nahrungsketten, daher ist ihr Erhalt wichtig. Unerwünschte Pflanzen können auch umweltschonender entfernt werden.

  • Verzicht auf Dünger - nährstoffarme Böden schaffen artenreiche Lebensräume: Dünger bringt zusätzliche Nährstoffe in den Boden, von denen in erster Linie schnell wachsende Pflanzen wie z.B. einige Gräser profitieren. Sie rauben anderen Arten das Licht zum Wachsen. Ist der Boden hingegen nährstoffarm, kommt dies blühenden Kräutern und dadurch auch vielen Insekten zum Vorteil. Bei Neuanlage von Beeten und Grünflächen kann direkt ein nährstoffarmes Substrat verwendet werden.

  • Richtig Mähen - blütenreiche Flächen aufwachsen lassen: Achten Sie bei der Mahd auf den richtigen Mahdzeitpunkte bzw. die Mahdhäufigkeit in Abhängigkeit vom Standort: Auf mageren Wiesen sollte einmal jährlich Mähen im August oder September gemäht werden, auf „normalen“ Böden zweimal jährlich im Juni und September.
    Lassen Sie das Mahdgut 1-3 Tage auf der Fläche liegen, sodass Tiere aus dem Mahdgut fliehen und Samen ausfallen können. Bleiben kleine Flächenanteile ungemäht (max. 1/3 der Fläche), hilft dies vielen Tiere bei der Nahrungssuche und dient als Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit.

  • Mähen statt Mulchen: Das Mähen mit Mulch- oder Kreiselmähwerken beeinflusst die Artenvielfalt negativ. Versuchen Sie daher soweit wie möglich darauf zu verzichten und stattdessen schonend mit Messerbalken in einer Schnitthöhe von ca. 10 cm zu mähen.
    Tiere, insbesondere Insekten, werden durch das Mulchen regelrecht geschreddert. Außerdem können viele Blühpflanzen die Mulchdecke nicht durchwachsen und es werden somit nur wenige Pflanzenarten gefördert. Durch Liegenlassen des Mahdgutes wird die Fläche gedüngt. Auf nährstoffreichen Flächen ist die Artenvielfalt jedoch geringer.

  • Heimische Arten fördern - genetische Vielfalt erhalten: Der Großteil der Insekten ist auf heimische Pflanzen angewiesen. Achten Sie auf regionale Herkünfte und die Verwendung einheimischer bzw. gebietseigener Pflanzenarten, denn so profitieren unsere daran angepassten Tiere und die genetische Vielfalt. Bei Neuanlage artenreicher Wiesen kann Mahdgut von lokalen, artenreichen Spenderflächen auf Rohboden oder artenarme Empfängerflächen übertragen werden. Auch Beete und Kübel können mit einheimischen Pflanzen ansprechend gestaltet werden – bei der richtigen Auswahl sind die Bepflanzungen pflegeleicht und trockenresistent.

  • Laub belassen - Habitate schaffen: Lassen Sie den Laubsauer stehen und kehren Sie das Herbstlaub unter Büsche und an Bäume. Dadurch entstehen Überwinterungs- und Versteckmöglichkeiten sowie Anlaufstellen zur Nahrungssuche für unsere Tiere.

  • Moore schützen - torffrei gärtnern: Achten Sie bei der Bepflanzung von Kübeln und Rabatten auf die Verwendung torffreier Pflanzerde. Der Torfabbau zerstört Moore, welche wichtige Biotope sowie Kohlendioxid- und Wasserspeicher sind.

  • Grünere Kommunen - überall wo möglich: Egal ob Blumenrabatte, Staudenbeete, Straßenränder, Verkehrsinseln, Dächer oder Fassaden - versuchen Sie überall, wo es möglich ist, grüne Bereiche mit einheimischen Pflanzen zu schaffen. Denken Sie auch an den Einsatz von Bäumen, insbesondere Obstgehölzen oder an Hecken und Sträucher. Damit zeigen Sie Engagement für den Schutz der biologischen Vielfalt, können eine Vorbildfunktion einnehmen und die Lebensqualität der Bewohner erhöhen.

  • Kommunale Mittel sparen - Fördermöglichkeiten nutzen: Sie müssen nicht alles aus kommunaler Tasche bezahlen, informieren Sie sich über lukrative Fördermöglichkeiten oder lassen Sie sich von lokalen Ansprechpartnern oder Ihrer zuständigen Behörde beraten.

Es gibt eine Vielzahl an biodiversitätsfördernden Maßnahmen, welche von Kommunen umgesetzt, veranlasst oder auch gefordert werden können (z.B. im Zuge von Baugenehmigungsverfahren). Folgende Auflistung ist keinesfalls vollständig und soll auch nicht als strikter Leitfaden dienen. Vielmehr sollen einen Überblick über mögliche Maßnahmen aufgezeigt und Anregungen geben werden. Die Auflistung beinhaltete die Themenbereiche: Maßnahmen im Siedlungsbereich: - Begrünung und Blütenreichtum; - weitere nutzbare Flächen; - vielen Tieren Gutes tun; Weitere Maßnahmen im Siedlungsbereich; Maßnahmen an Straßen und am Straßenbegleitgrün; Maßnahmen im Offenland; Maßnahmen an Gewässern; Maßnahmen im Wald; Maßnahmen für Betriebe und Unternehmen sowie Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger.

Unter "Weiteres zu ausgewählten Maßnahmen" finden Sie zusätzliche Erläuterungen zu einigen Maßnahmen und unter "Beispielprojekte" können Sie sich von verschiedenen Maßnahmen und deren Umsetzungen inspirieren lassen.

  • Maßnahmen im Siedlungsbereich - Begrünung und Blütenreichtum

    naturnahe Bepflanzung von Blumenkübel, Staudenbeeten oder Blumenrabatten mit einheimischen bzw. gebietseigenen (Blüh-) Pflanzenarten

    Anlage von Blühwiesen, kleinen Blühflächen oder Blühstreifen

    Grünflächen ökologisch bewirtschaften und aufwerten - angepasst Mähen

    Innerstädtische Brachflächen erhalten und ökologisch pflegen

    Anlage naturnaher Stadt- oder Ortsgärten

    Fassaden- oder Dachbegrünung an und auf öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe-/Industriegebäuden (Kommunen können dazu Auflage bei Baugenehmigungsverfahren treffen)

  • Maßnahmen im Siedlungsbereich - weitere nutzbare Flächen

    Flächen in Parks, auf Friedhöfen, Spielplätzen, Schulhöfen oder an Sportplätzen nutzen für:

    naturnahe Bepflanzungen

    Anlage von Blühwiesen, Blühflächen, Blühstreifen, Streuobstwiesen

    Anlage von Hecken, Pflanzen von Sträuchern und blühenden Gehölzen

    Belassen von höhlenreichen Altbäumen und wenn möglich Totholz (Verkehrssicherung beachten)

    Anlage von Stein-, Sand- und Totholzhaufen, Trockenmauern, naturnahen Teichen

  • Maßnahmen im Siedlungsbereich - vielen Tieren Gutes tun

    Überwinterungshabitate belassen (z.B. verdorrte Stauden, Laubhaufen, Altgrasstreifen und -inseln)

    Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter oder andere Vogelarten schaffen

    Fledermauskästen anbringen

    Insektenhotels aufstellen

  • Weitere Maßnahmen im Siedlungsbereich

    Flächen entsiegeln und artenreiche Grünflächen schaffen

    Flächen sparen

    Lichtverschmutzung reduzieren

  • Maßnahmen an Straßen und am Straßenbegleitgrün

    insektenfreundliche Mahd am Straßenrand (Unterteilung in intensive und extensive Mahdbereiche und Schaffung von Blühflächen)

    Mulchen unterlassen

    Verkehrsinseln und Kreisverkehre naturnah bepflanzen bzw. begrünen

    wo möglich Blühstreifen an Straßenränder anlegen

  • Maßnahmen im Offenland

    Anlage und Pflege von Blüh- und Streuobstwiesen sowie Kleingewässern auf Flächen ohne geregelte Nutzung

    Strukturen schaffen und pflegen: Hecken, Steinhaufen, Totholz, Altgras, offener Boden, Brachen, Nisthilfen

    Wegränder, Weg- und Wiesenraine ökologisch gestalten und bewirtschaften

    Biotoppflege

    Schaffung von "Trittsteinen" (zur Erhaltung von Rückzugsmöglichkeiten und Wanderkorridoren)

    Vertragliche Verpflichtungen mit externen Dienstleistern zur ökologischen Bewirtschaftungsweise treffen

    Extensive Bewirtschaftung von Pachtflächen (Pachtverträge anpassen)

    Fairpachten (Bsp.: Verpflichtung zur Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie AUK/2023)

    Bewusstseinsbildung der Eigentümerinnen und Eigentümern

  • Maßnahmen an Gewässern

    Konzeptentwicklung und Maßnahmenumsetzung zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes

    Erhaltung und Anlage von Uferstreifen an und um Gewässer (5 m)

    stehende und fließende Gewässer sowie Quellen schützen/erhalten/renaturieren

    Gewässergüte aufrechterhalten

    Strukturreichtum an Gewässern schaffen und erhalten (Gehölze, Uferpflanzen, Steine)

    naturnahe Teiche und Tümpel anlegen

  • Maßnahmen im Wald

    Baumartenvielfalt erhöhen, besonders heimische Arten verwenden

    Strukturreichtum schaffen (Plenterwaldartige Struktur, Bäume verschiedener Altersklassen und Dimensionen)

    Biotopbäume und Uralt-Bäumen schützen (z.B. mit Höhlen, Horsten, Abbrüchen)

    stehendes und liegendes starkes (> 40 cm) Totholz erhalten bzw. dessen Anteil erhöhen

    Waldsäume und Waldränder pflegen, aufwerten oder anlegen (strukturreich, ausgebuchtet, stufig)

    besondere Biotope Neuanlegen, Aufwerten und Pflegen (z.B. Tümpel, Steinhäufen)

    in Waldbereichen mit hohem ökologischen Potenzial Flächenstilllegung bzw. Nutzungsverzicht ("Trittsteine" schaffen)

    spezieller Artenschutz (z.B. Nisthilfen)

  • Maßnahmen für Betriebe und Unternehmen

    Auch örtliche Betriebe und Unternehmen verfügen über Flächen und Anlagen. Bestenfalls können Sie als Kommune Ihre Unternehmer für den Einsatz für mehr Biodiversität gewinnen. Machen Sie bei einer gemeinschaftlichen Zusammenkunft auf das Themengebiet aufmerksam. Denn auch für Unternehmen stellt eine naturnahe Gestaltung ihrer Anlagen eine aussagekräftige und öffentlich wirksame Positionierung dar.

    Als beispielhafte Maßnahmen sind zu nennen:

    Fassaden- oder Dachbegrünung (an und auf Gewerbe-/Industriegebäuden z.B. Wildkräuterrasen auf Dächern oder Rankpflanzen an Fassaden (z.B. wilder Wein, Efeu)

    Freiflächen auf dem Firmengelände naturnah gestalten (z.B. Blühflächen, naturnahe Bepflanzung, naturnaher Teich)

  • Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger

    Viele Einwohnerinnen und Einwohner verfügen über einen hauseigenen Garten, einen Hinterhof oder einen Balkon. Auch hier ist Platz für eine naturnahe und biodiversitätsfördernde Gestaltung vorhanden. Viele der hier aufgelisteten Maßnahmen und Grundsätze können von jedem auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden oder lassen sich gut in bestehende Strukturen integrieren. Weiterhin finden Sie auch unter den genannten Links konkrete Beispiele und Inspirationen, wie sie Ihren Garten naturnah gestalten können oder schauen Sie gezielt im Internet. Klicken Sie sich durch und schaffen Sie neben einem schönen und vielfältigen Stück Grün für Sich auch wertvolle Lebensräume für viele Pflanzen- und Tierarten.

Maßnahmen für mehr Biodiversität sollen keinesfalls in Konflikt mit der Verkehrssicherheit stehen oder den Bürgerinnen und Bürgern Ärger bereiten. Die Verkehrssicherung hat bei allen Maßnahmen im öffentlichen Raum höchste Priorität. So ist es auch bei einer Umstellung auf eine naturnahe und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung notwendig, wichtige Bereiche wie z.B. Sichtachsen freizuhalten.

Um Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen auf die Maßnahmen aufmerksam zu machen, darüber zu informieren und Akzeptanz zu schaffen, ist eine offene Kommunikation und Aufklärung wichtig, welche vor, während und auch nach der Maßnahmendurchführung stattfinden sollte. Damit keine Beschwerden über scheinbar "ungepflegte" Flächen und Straßenränder an die Kommune getragen werden, sollten verschiedene Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Schließlich soll auch nach außen gezeigt werden, was für die Natur und die Biodiversität getan wird. ("Bewirke Gutes und sprich darüber!")

 Beispiele für Öffentlichkeitsarbeit sind:

  • Anbringen oder Aufstellen von Infotafeln und Schildern vor Ort

  • Einweihung der entsprechenden Flächen durch den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin

  • Presseartikel in regionalen Zeitungen und dem Ortsblatt

  • Informationen auf der Homepage und auf den Social Media Kanälen der Kommune

  • über aktuellen Stand und Erfolge biodiversitätsfördernder Maßnahmen kontinuierlich öffentlich berichten

Außerdem können biodiversitätsfördernde Maßnahmen auch als Anlass für Veranstaltungen genutzt werden, welche viele Menschen an den Ort des Geschehens bringen können.

Als Beispiele hierfür sind zu nennen:

  • gemeinsame "Anpack-Aktionen" oder "Mitmachprojekte" mit kommunalen Vertretern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern (Nistkästen bauen, Frühblüher Stecken, Pflanzaktionen, Baum- oder Blühflächenpatenschaften)

  • Führungen durch die angelegten Flächen mit Informationsaustausch zu beispielsweise besonderen Arten oder Biodiversität allgemein

  • Vorträge z.B. zu den Themen Biodiversität, Insekten, Naturnahe Gärten und Anlagen

  • Naturbildungsnachmittage für Familien und Kinder (Informationen und Spiele zum Thema Natur, Pflanzen, Insekten, Tiere)

Weiterhin bietet es sich an, Mitarbeiter des Bauhofes sowie der städtischen Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend aufzuklären und bestenfalls an Schulungen oder Weiterbildungen zum Thema naturnahe Gestaltung in Kommunen und ökologischer Bewirtschaftung und Pflege von Grünflächen teilzunehmen.

Für die Planung und Umsetzung zur Förderung der biologischen Vielfalt im kommunalen Umfeld stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Förderprogramm gibt es unterschiedliche Richtlinien für Skizzeneinreichung, Beantragung, Abwicklung der Förderung und Zuschusshöhen. Häufig ist es notwendig, dass der Projektträger einen Eigenanteil finanzieren muss.

Im Folgenden finden Sie beispielhaft einige relevante Förderprogramme.

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon, Förderbereich Stadtgrün

Ziel der Förderrichtlinie im Bereich Stadtgrün ist es die Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen in sächsischen Städten und Gemeinden zu verbessern und Habitatstrukturen für die einheimische Flora und Fauna zu sichern und entwickeln. Der Fokus liegt damit auf der Verbesserung der biodiversitätsfördernden grünen Infrastruktur und dem Erhalt und der Ausbreitung der biologischen Vielfalt.

Gefördert werden Maßnahmen zur Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen sowie die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Dazu sollen in Deutschland heimischen Arten verwendet werden. Auch die Finanzierung eines Konzepts zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich ist möglich.

Antragsberechtigt sind Kommunen und deren Unternehmen. Vorhaben bis zu einem Umfang von 100.000 Euro werden aus Landesmitteln gefördert; bei höherem Investitionsumfang werden EU-Mittel verwendet. Gefördert werden Vorhaben im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern. Mehr…

Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit dem Förderschwerpunkt Stadtnatur vom Bundesamt für Naturschutz

In diesem Förderprogramm sollen die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Es stehen sehr vielfältige Möglichkeiten im Bereich des Natur- und Artenschutzes zur Verfügung, besonders relevant ist jedoch die Förderung der Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie. Über das Förderprogramm kann eine Gemeinde eine Projektstelle für einen Biodiversitätsmanager oder eine Biodiversitätsmanagerin finanzieren. Außerdem ist auch die Förderung einer interkommunalen Biodiversitätsstrategie für mehrere Gemeinden möglich.

Der Antrag wird in einem zweistufigen Verfahren gestellt. Für Projekte, in denen eine kommunale Biodiversitätsstrategie erstellt werden soll, gilt als Stichtag zur Skizzeneinreichung der 01.02. des jeweiligen Kalenderjahres. Für andere Projektskizzen gibt es keine Fristen, sie können jederzeit eingereicht werden. Mehr…

Förderrichtlinie Natürliches Erbe

Mit der Förderrichtlinie Natürliches Erbe fördert das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen Landschaftsbildes in Sachsen.

Die Förderung wird vom Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) getragen.

Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Strukturanreicherung und -verbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften, zur Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen wie Hecken, zur naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotopflächen sowie zur Pflanzung und Sanierung von Streuobstbeständen und Obstbaumreihen. Auch der Erwerb von Technik zur naturschutzgerechten Pflege und Bewirtschaftung und Projekte im Bereich der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit können gefördert werden.

Für die meisten Fördergegenstände ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich. Gefördert werden auch Vorhaben in Städten und Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern. Mehr…

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Links zu verschiedenen kommunalen Praxis- und Projektbeispielen. Die Links sind nach den Themengebieten: Allgemeine Beispiele - Kommunen und biologische Vielfalt; Naturnahe Bepflanzungen im kommunalen Bereich; Blühwiesen; Friedhöfe; Spielplätze, Kindergärten, Schulen; Streuobstwiesen und blühende Gehölze; Altbäume und Totholz; Nistmöglichkeiten, Überwinterungsmöglichkeiten, Insektenhotels; Straßenbegleitgrün und Kreisverkehre; Beispielprojekte für Betriebe und Unternehmen; Beispielprojekte für Privatgärten; Maßnahmen im Offenland; Maßnahmen im Wald sowie Maßnahmen an Gewässern geordnet.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Links zu verschiedenen Handlungsempfehlungen, Broschüren, PDFs sowie zu nützlichen Webseiten.

Die Links sind nach den Themengebieten: Biodiversität in Kommunen - Allgemeine Webseiten; Hinweise und Maßnahmen für Kommunen; Gebietseigene Arten; Saatgut; Blühflächen, Mahd - und Saatgutübertragung, Mähen; Naturnahe Gärten; Rund ums Gebäude; Insektenhotels; Lichtverschmutzung; Offenland und Straßen; Torffrei Gärtnern; Invasive Arten sowie Biodiversitätsstrategien geordnet.

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Weiteres zu ausgewählten Maßnahmen


Es gibt eine Vielzahl an Maßnahmen, welche Kommunen für mehr Artenvielfalt umsetzen können. Doch welche davon sind ohne großen Aufwand umzusetzen und vor allem wie? In den Grundsätzen für mehr Artenvielfalt und Naturschutz in ihrer Kommune finden Sie einige einfache Maßnahmen. Dazu gehört z.B., dass beim Kauf von Blumenerde auf ein torffreies Substrat geachtet wird oder für Bepflanzungen heimische bzw. gebietseigene (Blüh-)Pflanzenarten ausgewählt werden. Auch der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Dünger bei der Pflege stellen erste und wichtige Schritte dar. Im Folgenden sollen ausgewählte Maßnahmen noch etwas genauer erläutert und Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden.

Fairpachten

Langfristige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt können auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden, welche sich im kommunalen Eigentum befinden. Im Dialog mit Pächterinnen und Pächtern kann beispielsweise eine naturschonende Bewirtschaftung erarbeitet und in den entsprechenden Pachtverträgen festgelegt werden. Mögliche Beispiele sind Vereinbarungen zum Pestizidverzicht oder zum Anlegen von Ackerrandstreifen mit verschiedenen Wildblumen.  

© 2019 Fairpachten

Das Projekt "Fairpachten" bietet dazu ein kostenloses Beratungs- und Informationsangebot und richtet sich an alle, die eine landwirtschaftliche Fläche verpachten:

  • Kommunen und Gebietskörperschaften

  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

  • Ratsfraktionen und kommunale Angestellte

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger

Fairpachten 2 Ziele

Ziel von "Fairpachten"ist es, Verpächterinnen und Verpächter über geeignete Naturschutzmaßnahmen auf Ihren Flächen zu beraten und zu erläutern, was deren Umsetzung in der Praxis bedeutet. Die Wünsche der Verpächterinnen und Verpächter sowie die örtlichen Gegebenheiten stehen dabei im Zentrum der angebotenen Beratung. Außerdem erhalten Sie passende Vertragsvorlagen und bekommen Hinweise zu bestehenden Fördermöglichkeiten. Auf dieser Grundlage können gemeinsam Maßnahmen für mehr Artenvielfalt vereinbart werden. "Fairpachten" ist ein Projekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe.

Genauere Informationen zum Beratungsangebot "Fairpachten" finden Sie hier.

Naturnahe Bepflanzungen

Achten Sie beim Kauf von Pflanzen für Blumenrabatten, Staudenbeete oder Kübelbepflanzungen auf möglichst einheimische bzw. gebietseigene Pflanzenarten, setzen Sie auf eine naturnahe Gestaltung und berücksichtigen Sie die Standortbedingungen. Prüfen Sie die Herkunfts- und Artangaben auf den Töpfen und Verpackungen. Achten Sie unbedingt darauf keine fremdländischen Arten anzupflanzen. Ebenso sollte bei Stauden, Sträuchern und weiteren Gehölzen auf gebietseigene Arten zurückgegriffen werden. Erkundigen Sie sich dafür am besten bei Ihren regionalen Gärtnereien und Baumschulen. Gleiches gilt auch für die Beschaffung von Saatgut für Blühflächen. Zur Beschaffung von gebietseigenem Saat- und Mahdgut für Ihre Blühwiese erkundigen Sie sich bei Ihrem Naturschutzzentrum oder bei den regionalen Landschaftspflegeverbänden.

Planen Sie am besten Ihre Bepflanzung für mehrere Jahreszeiten im Voraus und verwenden Sie Pflanzenzusammenstellungen mit verschiedenen Blühzeitpunkten. Mit der Verwendung von mehrjährigen Stauden können Sie zudem auf jährliche oder jahreszeitliche Neubepflanzungen verzichten. Naturnahe Bepflanzung mit einheimischen Arten werden häufig auch privaten Gärtnereien oder Landschaftsgestaltern angeboten. Unter "Weitere Informationen" finden Sie nützliche Links zu den Themen Bepflanzung, Saatgut und gebietseigene Arten.

  • Warum gebietseigene Pflanzenarten?

    sie sind angepasst an regionale Bodenverhältnisse sowie Klima- und Umweltbedingungen

    dadurch oft kräftiger im Wuchs und widerstandsfähiger

    gegenseitige Anpassung der heimischen Insekten- und Pflanzenarten aneinander (Entwicklungszyklen der profitierenden Insekten auf jahreszeitlichen Rhythmus der Blüh-, Bestäubungs- und Fruktifikationszeit abgestimmt)

    Erhaltung spezialisierter (Insekten-) Arten

    optimale Nahrungspflanzen der heimischen Insekten

    Früchte von Gehölz- und Baumarten bieten Nahrung für einheimische Vogel- und Säugetierarten

    Erhaltung und Bewahrung ihrer genetischen Vielfalt

  • Problem mit gebietsfremden und invasiven Pflanzenarten

    Invasive Neophyten = wörtlich "eindringende Neupflanzen"

    stammen aus anderen Ländern oder Teilen der Erde

    haben z.T. eine hohe Vermehrungs- und Ausbreitungsrate und gegenüber heimische Pflanzen überlegene Ausbreitungsstrategien

    können einheimische Arten verdrängen und wichtige Lebensräume zerstören (durch Beeinflussung natürlicher Dynamiken)

    durch z.T. großflächige Bekämpfung entstehen zusätzliche Kosten

    Bekämpfung oft problematisch und schwierig

    heimische Insekten und andere Tiere sind meist nicht an Neuzugänge angepasst (fehlende tierische Konsumenten)

    Ausbringender kann für verursachte Schäden haften

Anlange von Blühwiesen, Blühflächen oder Blühstreifen

Viele bestehende Grünflächen, egal ob kommunal, privat oder auf Firmengrund, bieten sich für die Anlage einer Blühfläche an. Diese dienen als Lebensraum und Nahrungsquellen für Insekten sowie weiteren Tieren und sind ganz nebenbei schön anzuschauen.

So können Sie ihre Fläche aufblühen lassen:

  • 1. Neuanlage vermeiden - Erhalten, Pflegen und Entwickeln

    Man muss nicht direkt mit einer Saatgutmischung für Blühwiesen beginnen. Hat man eine bereits vorhandene Grünfläche so genügt es vorerst durch eine Umstellung der Pflege mehr Arten auf der Fläche eine Entwicklungsmöglichkeit zu bieten. Die Fläche sollte dafür zunächst nur weniger häufig gemäht (1-2 mal im Jahr, meist Juni - September) und das Schnittgut im Anschluss von der Fläche entfernt werden (orientieren Sie sich an dem Abschnitt "Grünflächen ökologisch Bewirtschaften und Aufwerten - angepasst Mähen"). Dadurch kommt es zu keinen weiteren Nährstoffeinträgen durch Zersetzung der zurückgelassenen Biomasse, was der Artenvielfalt zu Gute kommt, da diese von einer gewissen Nährstoffarmut profitiert. Dann heißt es abwarten, ob und welche Arten sich nach und nach auf der Fläche zeigen. Häufig befinden sich bereits Samen von Wildkräutern und Wiesenblumen im Boden und warten auf ihre Chance zu keimen und zu wachsen ohne, dass schnellwachsende, hochwüchsige Stauden und Gräser ihnen die Ressourcen nehmen. Außerdem können sich so vorhandene aber immer abgemähte Wiesenblumen (z.B. Margariten oder Glockenblumen) entfalten. Hat sich in den nächsten 2-3 Jahren, in denen auch noch weitere Samen Anfliegen können, eine größere Artenanzahl eingestellt, so wenden Sie diese ökologische Pflege weiterhin an. Ist dies nicht der Fall, so kann eine Neuanlage bzw. Aufwertung (z.B. durch Neueinsaat) in Betracht kommen oder die Fläche muss weitreichender "abgemagert" werden.

  • 2. Regionale Saatgutmischungen verwenden

    Führt die Bewirtschaftungsumstellung nicht zur gewünschten Steigerung der Artenanzahl, so kann mit Saatgutmischungen nachgeholfen werden. Um naturnahe Lebensräume zu schaffen sollten regionale bzw. gebietseigene sowie standortgerechte Blühpflanzenmischungen verwendet werden, an welche unsere einheimischen Tier- und besonders Insektenarten angepasst sind. Erkundigen Sie sich dafür bei spezialisierten Gartenfachbetrieben in Ihrer Umgebung nach zertifizierten Saatgut mit Herkunftsnachweis.

    Eine weitere Möglichkeit der Saatgutbeschaffung bei Neuanlage oder Entwicklung einer Blühfläche ist das Verbringen von samenspendendem Mahdgut oder bereits geerntetem Saatgut von schon bestehenden, artenreichen lokalen Blühwiesen (Mahd- bzw. Saatgutübertragung). Hierfür können Sie bei Ihrem Naturschutzzentrum oder auch bei regionalen Landschaftspflegeverbänden anfragen.

    Man beachte, dass für eine Einsaat ist immer eine entsprechende Bodenvorbereitung auf der aufzuwertenden Fläche nötig ist.

  • 3. Bodenvorbereitung und Anlage

    Die Vorgehensweise bei der Anlage einer Blühwiese ist abhängig vom Ausgangszustand der Fläche bzw. deren Bewuchs. In den Monaten April und Mai sowie August bis September ist eine solche Anlage am vielversprechendsten. Für die Keimung der Wildblumen ist zwingend Feuchtigkeit notwendig, daher sollte die Aussaat vor Beginn einer feuchten Witterung erfolgen. Tritt dennoch Trockenheit auf, so muss regelmäßig gegossen werden.

    Neuanlage auf offenem Boden (z.B. nach Baumaßnahmen):

    Sind nach abgeschlossenen Baumaßnahmen Flächen mit offenen Bodenstellen vorhanden, welche für eine spätere Begrünung vorgesehen sind, bietet es sich an, hier direkt eine Einsaat vorzunehmen. Dies kann z.B. durch Mahdgutübertragung erfolgen. Für die Vorgehensweise können Sie sich an Punkt 2. orientieren

    Neuanlage auf einer Rasenfläche:

    Auf Rasenflächen muss der vorhandene Rasen auf ganzer Fläche oder auf Flächenteilen abgezogen bzw. entfernt werden. Wird nur teilflächig gearbeitete, so werden sich die Blumen nach und nach auch auf die anderen Flächenteile ausbreiten. Die offenen Bodenstellen sollen im Anschluss eine leicht krümelige Textur aufzeigen, dafür mit dem Rechen darüber gehen. Nun werden die Samen oder das Mahdgut (Mahdgutübertragung) ausgebracht und Angewalzt aber nicht mit Erde bedeckt (Lichtkeimer). Bei ausreichend feuchter Witterung sind die ersten Keimlinge nach 2-3 Wochen zu erkennen, andere Arten keimen jedoch erst im Frühjahr, nachdem der Samen einen Kältereiz erfahren hat.

    Eine bestehende Blühwiese aufwerten:

    Bevor eine Einsaat auf einer bestehenden Wiese erfolgen kann, ist es notwendig die Fläche zu Mähen und den Boden durch starkes Vertikutieren und flächiges Aufkratzen vorzubereiten. Im Anschluss wird das Saatgut verteilt, jedoch nicht mit Erde bedeckt (Lichtkeimer).

    Neuanlage auf einer artenarmen Wiesenfläche:

    Möchte man eine neue Blühwiese anlegen, so kann bereits bei der Flächenauswahl darauf geachtet werden, dass mageres Ausgangssubstrat vorhanden ist. Dies erleichtert die Ansiedlung vieler Arten.

    Bei einer Neuanlage auf einer artenarmen Wiesenfläche (mit eher nährstoffreichem Untergrund) soll am besten erst einige Jahre lang eine mehrmals im Jahr stattfindende Mahd durchgeführt werden. Das Mahdgut muss bei jeder Mahd entfernt werden - sodass der Boden abmagert. Dann können bereits vorhandene Arten aufwachsen oder mit einer Einsaat, wie unter "bestehende Blühwiese aufwerten" beschrieben, gearbeitet werden.

  • 4. Pflege der Blühwiese

    Im ersten Sommer nach Neuanlage oder Nachsaat der Blumenwiese muss die Fläche noch einmal wie Rasen gemäht werden, damit sich Blattrosetten am Boden ausbilden. Dabei soll der erste Aufwuchs nicht höher als 15 cm sein bis gemäht wird. Dieser Pflegeschnitt muss je nach Fläche noch 1-2 mal im ersten Jahr wiederholt werden.

    Ab dem zweiten Sommer soll auf gut nährstoffreichen Standorten mit starkem Wachstum drei Mal (Mitte Mai, Mitte Juli, Ende September/ Anfang Oktober), auf Standorten mit mäßiger Nährstoffverfügbarkeit (z.B. Gärten) zwei Mal (Mitte Juni, Mitte September) und auf nährstoffarmen, trockenen Standorten einmalig (August/September) gemäht werden. Um die Gräserdominanz auf der Fläche zu unterbinden, sollte dabei der erste Mahdzeitpunkt vor der Gräserblüte liegen.

    Geeignete Gerätschaften zum Mähen sind Handsensen und Balkenmäher, da diese schneidende Mähwerkzeuge und keine rotierenden Mähwerkzeuge besitzen. Bei schneidenden Mähwerken erfolgt der Schnitt in der Horizontalen, wodurch Insekten oberhalb und unterhalb der Schnittebene überleben. Dabei ist generell darauf zu achten, dass nicht zu kurz gemäht wird. Als Orientierung sollte eine Handbreite (ca. 10 cm) über der Erde gemäht werden. Weiterhin sollte das Mahdgut 1-3 Tage auf der Fläche verbleiben, bevor es entfernt wird.

Grünflächen ökologisch Bewirtschaften und Aufwerten - angepasst Mähen

Worauf kommt es beim Mähen an?

  • Mahdzeitpunkt und Mahdhäufigkeit

    Oft reicht es 1-2 mal im Jahr auf Wiesen und Randstreifen eine Mahd durchzuführen, abhängig von Standort und Entwicklung. Von einem kürzeren Mahdrhythmus profitiert die Artenvielfalt weiniger. Allgemein kann sich an die angegebenen Mahdhäufigkeiten abhängig vom Nährstoffgehalts des Standortes unter "Pflege der Blühwiese" orientiert werden. Bei der Wahl des richtigen Mahdzeitpunkts (frühestens im Juni und optimaler im Zeitraum bis September) ist darauf zu achten, dass die Kräuter und Blumen eine Chance bekommen auszusamen. Zudem kann beispielsweise die Grasdominanz durch eine Mahd vor der Gräserblüte eingeschränkt werden.

  • Mahdgut von der Fläche entfernen - auf Mulchen verzichten

    Artenreichtum ist oft auf nährstoffarmen Flächen vorhanden. Um diesen zu erreichen, dürfen keine zusätzlichen Nährstoffe auf der Fläche eingetragen werden. Das Mahdgut sollte daher nach ca. 1-3 Tagen Verbleibezeit von der Fläche entfernt werden. Dieses kurzzeitige Belassen des Schnittgutes (flächig oder geschwadet) dient dazu, Insekten die Möglichkeit zu geben auf einen anderen ungemähten Flächenbereich "umzuziehen" und dass während der Liegezeit die Pflanzensamen auf den Boden fallen können (Selbstaussaat).

    Auch das oft angewandte Mulchen ist nicht förderlich für die Schaffung von artenreichen Flächen. Dieses Verfahren tötet nicht nur viele Insekten, es führt auch durch den Verbleib der kleingeschnittenen Biomasse auf der Fläche zu einer schnellen Nährstoffanreicherung. Von diesem natürlichen Dünger profitieren häufig schnell wachsende Pflanzen wie z.B. Löwenzahn und einige Gräser- die Artenzahl verarmt. Denn diese Pflanzen rauben anderen insektenfreundlicheren Arten das Licht zum Wachsen. Verzichtet man auf das Mulchen, so müssen Ränder weniger oft bearbeitet werden und wird das Mahdgut von der Fläche entfernt, so können mehr Blumen und Kräuter, welche an magere Böden angepasst sind, gedeihen. Von diesen wiederum profitieren auch mehr Insekten.

  • Abschnittsweise Mähen

    Um den Tieren - besonders den Insekten keine "ausgeräumte" Wiese nach der Mahd zu hinterlassen, ist es sinnvoll nach Möglichkeit wechselnde Flächenabschnitte (max. 1/3 der Fläche) ungemäht zu belassen. Bleiben kleine Inseln oder Streifen mit höherem Bewuchs bei der Mahd bestehen, so dienen diese weiterhin der Nahrungssuche bzw. als Nahrungsquellen und bieten lebenswichtige Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeiten. Der belassene Flächenabschnitt soll dann zu einem späteren Mahdzeitpunkt gepflegt und dafür im rotierenden Wechsel eine andere kleine "Brachfläche" belassen werden.

  • Die richtigen Gerätschaften

    Geeignete Gerätschaften zum Mähen sind Handsensen und Balkenmäher, da diese schneidende Mähwerkzeuge und keine rotierenden Mähwerkzeuge besitzen. Da der Schnitt bei schneidenden Mähwerkzeugen in der Horizontalen erfolgt, bleiben Insekten oberhalb und unterhalb der Schnittebene unbeschadet. Dabei ist generell darauf zu achten, dass nicht zu kurz gemäht wird. Als Orientierung sollte ca. eine Handbreite über der Erde gemäht werden (ca. 10 cm). Falls bei Ihnen nicht die notwendige Technik zum Mähen oder Abtransportieren des Mahdgutes vorhanden ist, können Sie sich bei den Landschaftspflegeverbänden oder Naturschutzzentren in Ihrer Umgebung erkundigen oder über eine Neubeschaffungen z.B. unter Nutzung von Fördermöglichkeiten nachdenken.

Maßnahmen an Straßen

Insektenfreundliche Mahd am Straßenrand

Häufig befinden sich am Straßenrand ungenutzte Grünflächen oder - streifen, welche auch eine ökologische Aufwertung erfahren können. Eine Unterteilung in intensive und extensive Mahdbereiche und die Schaffung von Blühflächen bietet sich dafür an.

Der intensive Pflegebereich befindet sich direkt an der Straße und muss wie gehabt regelmäßig gemäht werden (min. 2-3 Mal im Jahr), sodass freie Sicht gegeben ist und Wasser bei Starkregen von der Straße ablaufen kann. Die Verkehrssicherung ist hier übergeordnet.

Der daran angrenzende aber weiter von der Straße entfernte extensive Pflegebereich kann dann wie bereits oben beschrieben ökologisch bewirtschaftet werden. In diesem Bereich wird die Mahdhäufigkeit stark reduziert und das Schnittgut beräumt. Auch hier können nach Möglichkeit wechselnde Flächenabschnitte belassen werden und erst im nächsten Jahr gemäht werden. Dies bietet sich besonders an Böschungen an und schafft insektenfreundliche Flächen.

Hinzuweisen ist auch hier, dass möglichst auf das Mulchen verzichtet werden soll, da dieses wie oben erwähnt, für einen zusätzlichen Nährstoffeintrag im Boden sorgt, welcher wiederum den Artenreichtum einschränkt. Außerdem werden durch das Mulchen zahlreiche Insekten getötet.

Auch Ränder und Säume an Straßen und Wegen bieten Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten. Linienförmige Wegbegleitstreifen dienen zudem der Artenausbreitung und dem Biotopverbund.

Verwendete Informationsquellen und Weiterführende Links

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