Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgt, wird das Naturschutzzentrum Erzgebirge in den kommenden Wintermonaten (November 2023 bis Februar 2024) Entbuschungsmaßnahmen im Naturdenkmal „Binge Geyer“ durchführen. Es kann in dieser Zeit zu Einschränkungen der Wegenutzung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Maßnahmen sind auf den ersten Blick nicht immer verständlich. Sie dienen jedoch der Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse zu Gunsten gesetzlich geschützter Lebensraumtypen. Dazu gehören flechtenreiche Zwergstrauchheiden, die durch das Vordringen von Laub- und Nadelgehölzen (insbesondere Birke und Fichte) gefährdet werden. Um den offenen Charakter der Binge Geyer zu erhalten, ist eine regelmäßige Zurückdrängung der Gehölze alle 5 bis 10 Jahre notwendig. Die Binge ist Teil des europäischen Naturschutzgebietsnetzes Natura 2000 und von internationaler Bedeutung.
Zu den besonderen Arten, die von den Maßnahmen des Naturschutzzentrums Erzgebirge profitieren, gehören zahlreiche geschützte Flechten- und Moosarten oder einige sonnenliebende Arten wie bspw. Heidenelke, Gewöhnlicher Thymian und das Bergsandglöckchen.
Das Vorhabensgebiet befindet sich im NSG „Rauschenbachtal“ auf dem kommunalen Flurstück 1686/2 der Gemarkung Mildenau. Darin befinden sich zahlreiche FFH-Lebensraumtypen, wie bspw. Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140), Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), Feuchte Hochstaudenfluren (6430), Artenreiche Borstgrasrasen (6230*), Berg-Mähwiesen (6520) und Flachland-Mähwiesen (6510).
Ziel ist es, das Vorhabensgebiet mittels Entnahme der Gehölze wieder zu verbessern und vor dem Ausdunkeln durch Gehölze zu schützen sowie durch eine erhaltende Mahd zu sichern. Die Entnahme der einzelnen Gehölze erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Landschaftselemente sowie den Gegebenheiten und Strukturen vor Ort.
Artenreiches Grünland ist von besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt in Deutschland. Solche Flächen beherbergen eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren, die auf ihren Standorten in Gänze vielfältigste Ökosysteme bilden. Solche vielfältigen Ökosysteme sind Voraussetzung für natürliche Prozesse in der Natur, die unsere Lebensgrundlagen bilden.
Wiesen sind Kulturbiotope, die durch naturschutzgerechte Biotoppflege erhalten werden können. Unser Betrieb hat 2022 Zahlungen mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Klimaschutz erhalten.
Die Naturschutzzentrum Erzgebirge gemeinnützige GmbH beantragt Fördermittel im Rahmen der "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Vorhaben der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - RL AUK/2015) vom 22. Juni 2015 (SächsABl. SDr.S.S 289) in der jeweils gültigen Fassung". Der letzte Bescheid wurde für die Maßnahmen 2022 erteilt. Mit Unterstützung dieser Förderung gelingt es seit vielen Jahren 272 artenreiche Wiesen zu erhalten.
Landschaftspflegetechnik
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Anschaffung von Anbaugeräten für AGRIA und IRUS Geräteträger zur Biotoppflege Anschaffung von zwei Geräteträgern mit Portalmessermähwerk zur Biotoppflege
- Anschaffung eines Hang-Geräteträgers mit Portalmessermähwerk und eines Eisernen Pferdes zur Biotoppflege
- Anschaffung von zwei Einsatzfahrzeugen zum Transport von Personal und Maschinen zur Biotoppflege
- Anschaffung eines Geräteträgers mit Mahd-Anbaugeräten zur Biotoppflege 2016
- Anschaffung eines Geräteträgers mit Mahd-Anbaugeräten zur Biotoppflege 2017
- Anschaffung eines Kurzschnitt-Ladewagens
- Anschaffung eines Schleppers zur Biotoppflege
- Anschaffung von 2 ATV/Quad zur Biomasseberäumung im Rahmen der Biotoppflege
- Anschaffung von 2 Einsatzfahrzeugen VW Transporter Doppelkabine mit Pritsche
- Anschaffung von Landschaftspflegetechnik, Geräteträger, Anbaugeräte, Transportanhänger
Zweck der Zuwendung für die Anschaffungen von Geräten, Maschinen und Einsatzfahrzeugen ist die fach- und termingerechte Durchführung der Pflege zahlreicher Biotopflächen
(gesetzlich geschützte Biotope) auf einer Fläche von mindestens 200 ha im Erzgebirgskreis und damit Erhaltung der typischen Grünlandausprägung.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den
Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder
anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.3, Technik und Ausstattung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
AF-Ident-Nr.: 04 2020 0144 01NEE / Vorhaben: Bauwagen, Mahd- und Beräumtechnik
AF-Ident-Nr.: 04 2020 0141 01NEE / Vorhaben: Messerschleif-Halbautomat SG-18/4000 für Mähmesserlängen bis 3,5m
AF-Ident-Nr.: 04 2020 0143 01NEE / Vorhaben: Tandem-Anhänger mit Holzrückkran
AF-Ident-Nr.: 04 2019 0098 01NEE / Vorhaben: Technik für den Einsatz in der Landschaftspflege
AF-Ident-Nr.: 04 2018 0060 01NEE / Vorhaben: 2 Transportfahrzeuge/ 2 Mitsubishi L200
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0101 01NEE / Vorhaben: Anbaugeräte für Traktor und Kommunalgeräteträger
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0100 01NEE / Vorhaben: Erwerb von Geräteträgern, Eisernen Pferden und Transportanhängern 2018
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0099 01NEE / Vorhaben: Schnittgut-Ladewagen
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0098 01NEE / Vorhaben: Traktor
AF-Ident-Nr.: 04 2022 0055 01NEE / Vorhaben: Gefahrstoffbehälter
AF-Ident-Nr.: 04 2020 0142 01NEE / Vorhaben: Traktor Class Arion 550 Cmatic CIS
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0097 01NEE / Vorhaben: Anschaffung Einsatzfahrzeug
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0096 01NEE / Vorhaben: Erwerb von Geräteträgern, Eisernen Pferden und Transportanhängern 2019
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0179 01NEE / Vorhaben: Dauerbeobachtungen auf Biotopflächen im Erzgebirgskreis 2018-2020
AF-Ident-Nr.: 04 2017 0182 01NEE / Vorhaben: Natura2000-Schutzgebietsbetreuung im Erzgebirgskreis 2018-2021
Ident-Nr.: 04 2022 0049 01NEE / Vorhaben: Einsatzfahrzeuge für die Biotoppflegemahd und Biotopgestaltung - VW T6.1 Doka für 2024
Ident-Nr.: 04 2022 0050 01NEE / Vorhaben: Einsatzfahrzeug für die Biotoppflegemahd und Biotopgestaltung - VW T6.1 Doka für 2025
Ident-Nr.: 04 2022 0052 01NEE / Vorhaben: Gebirgsmäher für die Biotoppflegemahd - AEBI Terratrac TT211
Ident-Nr.: 04 2022 0044 01NEE Vorhaben: Quad ATV für die Biotoppflegemahd - CF Moto Cforce 625 S 4X4 EPS
Ident-Nr.: 04 2022 0054 01NEE Vorhaben: A.3 Schnittgut-Ladewagen für die Biotoppflegemahd - Krone AX 280 L
Ident-Nr.: 04 2022 0051 01NEE / Vorhaben: Sammelantrag Mahd- und Beräumtechnik für die Biotoppflegemahd
Informations- und Aufklärungsreihe zu ausgewählten Natur-Schutzgütern und biologischer Vielfalt
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtscha für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER Verwaltungsbehörde.
Zweck des Projektes ist die Durchführung einer "Informations- und Aufklärungsreihe zu ausgewählten Naturschutzgütern und biologischer Vielfalt" in Form einer 24-teiligen Veranstaltungsreihe als Teil der naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit für ein interessiertes Publikum. Es ist geplant monatlich 2 Vorträge und/oder Exkursionen anzubieten. Dabei werden naturschutzbedeutende Arten wie bspw. Amphibien, Bilche, Zugvögel, Eulen, Fledermäuse, Insekten und viele Andere im Mittelpunkt stehen. Mit dem Wissen über ihre Lebensweisen werden sich praktische Maßnahmen für ihren Schutz und die Wiederherstellung ihrer Lebensräume ableiten lassen.
Ident-Nr.: 04 2020 0039 01NEE
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Zweck der Zuwendung ist die Durchführung des Vorhabens "Artdokumentation von Vorkommen der Stauden-Lupine im Erzgebirgskreis mittel Datenrecherche, Freilanderhebung und Datenbankeingabe sowie manuelle Lupinenbekämpfung durch Ausstechen mittels Ampferstecher". Der Bewilligungszeitraum beginnt am 28.05.2020 und endet am 30.06.2023 ldent-Nr.: 042020008101 NEE
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Zweck der Zuwendung ist die Artdokumentation von Amphibienarten in Stillgewässem sowie an Land auf einer Fläche von 600 ha entsprechend der in der Projektbeschreibung festgelegten Methodik (inkl. Datenrecherche, Arterfassung, Auswertung). Die Zuwendung umfasst die Personalkosten sowie die Kosten für die Beschaffung beantragten Ausrüstungsgegenstände. Das Vorhaben ist unter Beachtung der Auflagen, Nebenbestimmungen und Maßgaben des Bewilligungsbescheides in den Jahren 2021, 2022 und 2023 umzusetzen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 28.05.2020 und endet am 30.06.2023.
ldent-Nr.: 042020008201 NEE
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Im Naturschutzgebiet "Herrmannsdorfer Wiesen", welches gleichzeitig Bestandteil des FFH-Gebietes "Moore und Mittelgebirgslandschaft bei Elterlein" ist, sollen zum Erhalt wertvoller Farn- und Samenpflanzen sowie wertvoller Offenlandlebensräume Weidengebüsche und Gehölze zurückgedrängt werden. Auf den zu bearbeitenden Flurstücken der Gemeinden Herrmannsdorf, Gemarkung Elterlein haben im Zuge der Sukzession zahlreiche Weidengebüsche und Gehölze Flächen besiedelt und beschattet. Dadurch werden zunehmend naturschutzfachlich wertgebende Pflanzengesellschaften wie Kleinseggen-Sümpfe, Schmalblattwollgras-Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen, Mädesüß-Hochstaudenflure oder verschiedene Bergwiesentypenvor beeinträchtigt. Sie sollen durch die Maßnahme vor der Konkurrenz und dem Ausdunkeln durch Gehölze geschützt werden. Durch die Entnahme von Gehölzen können also geschützte Wiesen mit ihrer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten erhalten werden.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014) vom 15.12.2014).
Im Naturschutzgebiet "Hermannsdorfer Wiesen" sollen Offenlandlebensräume wie Borstgrasrasen und Berg-Mähwiesen mit ihrem typischen Arteninventar durch Gehölzrückschnitt erhalten werden.
Ident-Nr. 042 2017 0136 01NEE
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Ident-Nr.: 04 2020 0083 01 NEE
Seit vielen Jahren erhebt das Naturschutzzentrum Erzgebirge kontinuierlich Geländedaten zur Vegetationsentwicklung in naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräumen des Erzgebirgskreises. Beginnend im Jahr 2000 hat das Naturschutzzentrum Erzgebirge jährlich (wegen fehlender Fördermittel mit Ausnahme des Jahres 2008) auf ausgewählten Flächen der Naturschutz-Wiesenpflege des Altkreises Annaberg die Bestandsentwicklung von Pflanzen dokumentiert. Im Bereich der Altkreise Stollberg und Aue-Schwarzenberg begann man im Jahr 2002 bzw. 2006 mit der Dauerbeobachtung. Mittlerweile liegt damit sachsenweit einzigartiges Datenmaterial zur Langzeitbeobachtung (bis 16 Jahre!) auf Pflegeflächen vor.
Die langjährigen Erhebungen im Zeitraum 2000-2017 erfolgten auf Flächen im Bereich der Altkreise Annaberg, Stollberg und Aue-Schwarzenberg durch die Naturschutzzentrum Annaberg gGmbH bzw. den Zweckverband "Naturschutzstation Westerzgebirge" (beide seit 2010 gemeinsam als Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH).
Die Flächen auf denen sich die Dauerquadranten befinden stellen einen Querschnitt der verschiedenen schützenswerten Lebensräume im Erzgebirgskreis dar. Sie stehen stellvertretend für die zahlreichen mageren Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Nieder- und Zwischenmoore, Feucht- und Nasswiesen sowie Sümpfe, auf denen jährlich Pflegemaßnahmen (Mahd mit Beräumung) stattfinden. Die meisten der Flächen liegen in Schutzgebieten nach sächsischem und/ oder EU-Naturschutzrecht. Die Ergebnisse liefern wertvolle Aussagen zur Entwicklung der Flächen. Sie zeigen, ob die Pflege vor Ort erfolgreich war und / oder ob Änderungen erforderlich sind. Grundsätzlich lässt sich anhand der Ergebnisse ablesen, dass die Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis eine erfolgreiche Maßnahme zur Umsetzung von Naturschutzzielen ist. Die Effizienzkontrollen 2015 und 2016 erfolgten auf 63 Dauerbeobachtungsflächen. Seit 2018 werden einige Flächen auch im zweijährigen Rhythmus begangen, so dass jährlich 40 Dauerbeobachtungen erfolgen. Diese sind kreisförmig und ca. 25 qm groß. Die Kreismitte ist durch einen Blockmagneten markiert und durch einen Metalldetektor auf eine Positionsgenauigkeit von ca. 5 cm ermittelbar. Zusätzlich erfolgt die Positionsbestimmung mittels Lasermessgerät TruPulse 360 B. Zur Auswahl der Dauerbeobachtungsflächen s. Broschüre "Untersuchungen zum Erfolg der langjährigen Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis" (Hrsg.: NSZ Erzgebirge 2015).
Der jährliche Erfassungszeitraum beginnt ab Anfang Juni vor Beginn der Pflegearbeiten und erstreckt sich je nach Witterung und Höhenlage in Abhängigkeit der Vegetationsentwicklung und des Pflegeeinsatzes bis Anfang Juli.
Die Vegetationsaufnahmen erfolgen nach der Methodik Braun-Blanquet, die Zeigerwerte folgen Ellenberg 1992 bzw. 1994 (s.u.).
Die bis 2015 für die Auswertung verwendeten sog. "Arten mit besonderen fachlichen Handlungsbedarf im Freistaat Sachsen (Stand: 01. Oktober 2011)" wurden an die Arten der Liste A - Förderfähige Inhalte und Aufgaben nach B.2
Studien zur Dokumentation von Artvorkommen, Stand 06.02.2015 angepasst. (Pflegezieltabelle und Ergebnisblätter).
- Weitere Informationen zur Effizienzkontrolle auf Pflegeflächen des NSZ Erzgebirge sowie einige detaillierte Auswertungen für ausgewählte Bauerbeobachtungsflächen (DBF 4, 6, 21, 26, 32, 44 und 50) bietet die Broschüre "Untersuchungen zum Erfolg der langjährigen Naturschutz-Wiesenpflege im Erzgebirgskreis" (Hrsg.: NSZ Erzgebirge 2015).
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
In der Ausgabe Nr. 5 vom 8. Juni 2009 des Landkreiskuriers wurde über ein Pilotprojekt des Naturschutzes informiert, welches die Betreuung von Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) sowie Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) als Bestandteile des kohärenten europäischen Schutzgebietssystems NATURA-2000 durch ehrenamtliches Naturschutzpersonal zum Inhalt hatte. Für die Betreuungstätigkeit bestellte die Landesdirektion Chemnitz (jetzt LD Sachsen) in
Abstimmung mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis 13 Personen.
Da das Pilotprojekt "Gebietsbetreuung Natura 2000" (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20033.htm) als zweckmäßig und damit erfolgreich beurteilt wurde, wird es jetzt in Kooperation zwischen dem Landratsamt Erzgebirgskreis und dem Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH (Naturschutzzentrum - NSZ) fortgesetzt. Im Erzgebirgskreis werden somit bis Ende Oktober 2018 nachfolgende 17 Natura 2000-Gebiete betreut:
FFH-Gebiete:
"Mothäuser Heide", "Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee", "Erzgebirgskamm am Großen Kranichsee", "Moorgebiet Rotes Wasser", "Natzschungtal", "Bergwiesen um Rübenau, Kühnhaide und Satzung", "Kriegwaldmoore", "Preßnitz- und Rauschenbachtal", "Pöhlbachtal", "Schwarzwassertal und Burkhardtswald", "Bergwiesen um Sosa", "Tal der Großen Bockau", "Mittelgebirgslandschaft bei Johanngeorgenstadt", "Bergwiesen um Schönheide und Stützengrün" sowie "Griesbachgebiet";
Europäische Vogelschutzgebiete:
"Erzgebirgskamm bei Satzung" und "Westerzgebirge".
Das NSZ wird für die Erfüllung dieser Aufgabe 13 Personen einbeziehen, von denen 12 bereits im Pilotprojekt mitgewirkt haben und auch 11 durch den Erzgebirgskreis bereits mehr oder weniger langjährig als ehrenamtliche Naturschutzbedienstete berufen sind. Sie verfügen deshalb über einschlägige Kenntnisse zur Ausstattung dieser Gebiete mit schutzwürdigen und -bedürftigen Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen und sind deshalb in die Lage versetzt, diese vereinbarungsgemäß zu dokumentieren.
Weiterer Zweck der Betreuung ist die Feststellung von Beeinträchtigungen in den NATURA -2000-Gebieten und das Unterbreiten von Vorschlägen, mit welchen Maßnahmen diese korrigiert werden sollten. Das zur Erfüllung der Vereinbarung tätige Personal des NSZ sowie die 13 Betreuer gelten als Beauftragte des Landratsamtes in seiner Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde und haben deshalb sich aus 65 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz ergebenden Befugnisse.
Diese bestehen darin, während der Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) Grundstücke zu betreten oder auf geeigneten Wegen zu befahren. Ihnen ist es im Rahmen der Wahrnehmung der Betretungsbefugnis auch gestattet, dort z.B. Erhebungen und naturschutzfachliche Beobachtungen vorzunehmen. Die beauftragten Mitarbeiter werden sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den Grundeigentümern oder Nutzungsberechtigten bei passender Gelegenheit vorstellen und sich bei Bedarf legitimieren. Soweit sich vor Ort die Möglichkeit ergibt, stehen diese dem Bürger auch für die Beantwortung naturschutzfachlicher Fragen zur Verfügung.
(Quelle: Landkreiskurier 05/2016)
Wir suchen jederzeit und in verschiedenen Regionen des Landkreises naturschutzfachlich qualifizierte Personen für die Übernahme von Schutzgebietsbetreuertätigkeiten im Rahmen des Projektes "Natura 2000 Schutzgebietsbetreuung im Erzgebirgskreis". Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Ines Schürer.
Leiterin Landschaftsplanung, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
Dipl.-Biologin Ines Schürer
Tel.: 03733-5629-21
e-mail: ines.schuerer@naturschutzzentrum-erzgebirge.de
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben: - Renaturierung eines verlandeten Teiches und dazugehörige Grabenpflege im FND "Brutgebiet am Stollteich" Albernau
Zweck der Zuwendung ist die Renaturierung eines verlandeten Wiesenteiches und Teilbereiche des Wasserablaufgrabens auf der Gemarkung Albernau, Gemeinde Zschorlau auf den Flurstücken 170 und 171. Durch die biotopgestaltende Maßnahme wird die Verbesserung von Habitaten für im und am Gewässer lebende Arten und attraktive Strukturen für weitere im FND vorkommende Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben: Grabenpflege und Stockrodung im Bereich des FND Galgenspitze Zwönitz
Die Zuwendung beinhaltet Mittel für eine Gehölzbeseitigung sowie die Grabenpflege auf dem Flurstück 799 der Gemarkung Zwönitz. Die Grabenpflege hat auf mindestens 41 m des im Osten befindlichen Grabens zu erfolgen. Es sind 15 Stöcke auf dem benannten Flurstück zu roden. Die Maßnahme dient der Instandsetzung des Grabensystems im Gebiet und zum Schutz gegen Einschlämmung auf den Biotoppflegeflächen. Durch die Maßnahme kann der gebietstypische Artenreichtum erhalten bleiben.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben:
- Sammelantrag Grabenpflegen in Schutzgebieten des Erzgebirgskreises 2017
Die Zuwendung beinhaltet die Grabenpflege in
Stützengrün Gemarkung Lichtenau FS 69/0, 388/0
Zwönitz Gemarkung Dorfchemnitz FS 691/6, 692/5
Zwönitz Gemarkung Niederzwönitz FS 441/0, 418/2
Zwönitz Gemarkung Brünlos FS 270/5
zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen und Biotope auf diesen Flächen. Die Pflege hat mindestens auf einer Gesamtlänge (Summe der Einzelgräben) von 1.500 m zu erfolgen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben: Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet Erzgebirgskamm am Kleinen Kranichsee
Die Zuwendung beinhaltet die Gehölzbeseitigung auf dem Flurstück 16 der Gemarkung Oberjugel, Gemeinde Johanngeorgenstadt zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps bzw. Biotops auf dieser Fläche. Es sind 153 Bäume zu entfernen. Dies dient der Erhaltung und Entwicklung der offenen, blütenreichen Wiesenflächen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben: Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet Fichtelbergwiesen Zechengrund
Zweck der Zuwendung ist die aus naturschutzfachlicher Sicht erforderliche Beseitigung von Gehölzen zur Erhaltung und Entwicklung von Offenlandstandorten (Mähwiesen, trockene Heiden und artenreiche Borstgrasrasen) im Bereich Zechengrund des NSG "Fichtelberg" in der Gemarkung Oberwiesenthal, Flurstücke 424, 429, 433, 434, 435, 453, 455, 463, 465).
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des oben genannten Förderprogramms innerhalb der Maßnahme "Investitionen in materielle Vermögenswerte" für den Schwerpunk 4a, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in den Natura 2000-Gebieten und in den Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften.
Grundlage für die Gewährung der Zuwendung ist die Richtlinie NE/2014, A.1, Biotopgestaltung.
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/14) vom 15.12.2014
Vorhaben: Gehölzbeseitigung in vier Schutzgebieten bei Johanngeorgenstadt und Sosa
In vier Gebieten (Flächennaturdenkmale "Rote Grube" und "Riesenberger Häuser", auf der Hänelwiese im Naturschutzgebiet "Kleiner Kranichsee, Butterwegmoor und Henneberger Hang" sowie am Quellhang Oberjugel) sollen zur Erhaltung und Entwicklung von Offenlandstandorten, insbesondere Berg-Mähwiesen und Borstgrasrasen, Fichten gefällt und so die Besonnung der Wiesen wieder hergestellt werden. Auf diese Weise können wertgebende Pflanzenarten wie bspw. Arnika (Arnica montana), Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica), Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum)und Kleiner Klappertopf (Rhinantus minor) erhalten werden.
Ident-Nr.: 042020016301NEE
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten
(Förderrichtlinie Ausgleichszulage - RL AZL 2015) vom 11. Oktober 2016 (SächsABI. S. 1335)
Ihr Antrag vom 03.05.2016 im Rahmen des Sammelantrages 2016
Anlage 1: Informations- und Publizitätsmaßnahmen
Anlage 2: Flächenübersicht für Ausgleichszulage
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erlässt folgenden
Bescheid: Für das Antragsjahr 2016 wird Ihnen eine Ausgleichszulage für 5,1164 ha Fläche in benachteiligten Gebieten in Höhe von insgesamt 341,92 EUR gewährt.
Zuwendungszweck: Der Freistaat Sachsen gewährt gemäß der Förderrichtlinie Ausgleichszulage Zahlungen für die Bewirtschaftung in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage). Ziel der Gewährung der Ausgleichszulage ist es in benachteiligten Gebieten zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und damit zur Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen beizutragen sowie Flächenstilllegungen und dem Verlust der Artenvielfalt vorzubeugen. Die Ausgleichszulage wird zum teilweisen oder vollständigen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten, die in benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Landwirten im Vergleich mit Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen, gewährt.
Die Anlagen 1 und 2, Ihr Antrag vom 03.05.2016 und die Förderrichtlinie Ausgleichszulage die Sie insbesondere im Internet https://www.smul.sachsen.de/foerderung/126.htm oder in den Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) sowie Informations- und Servicestellen (ISS) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einsehen können, sind Bestandteil des Bescheids und für die Gewährung der Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten verbindlich.
Der Freistaat Sachsen unterstützt seit 2014 die Arbeit sächsischer Naturschutzstationen. Insbesondere sollen Tätigkeiten wie bspw. 1. wissenschaftliche und Monitoringaufgaben im jeweiligen Naturraum, 2. praktische Naturschutzarbeit und Landschaftspflegetätigkeiten sowie 3. Umweltbildung und Ehrenamtsbetreuung unterstützt werden. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Erzgebirgskreis erhält die Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH zur Sicherung bestehender Strukturen Mittel des Freistaates aus der Haushaltsposition "Naturschutzstationen". Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Vorhaben: Gehölzentfernung FND „Am Zipfel“ in Auerbach
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014) vom 15.12.2014
Ident-Nr.: 042020016601NEE
Zuwendungszweck
Zweck der Zuwendung ist die Durchführung des Vorhabens „Gehölzentfernung FND „Am Zipfel“ in Auerbach“ mit seinen Teilvorhaben auf dem Flurstück 500/2 der Gemarkung Auerbach unter Berücksichtigung der in diesem Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen, Auflagen und folgender Maßnahmen:
Die Gehölzentnahme von 198 Bäumen auf dem FND „Am Zipfel“ entsprechend dem eingereichten Lageplan. Dafür werden Personalkosten inklusive indirekter Kosten, Ausgaben für Kraftstoffe, Betriebsmittel und die Entsorgung des Häckselgutes und die Mietkosten für eine Stubbenfräse für 3 Tage gefördert.
Vorhaben: Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet „Fichtelbergwiesen“
Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014) vom 15.12.2014
Ident-Nr.: 04 2020 0149 01NEE
Zuwendungszweck
Die Zuwendungen sind zweckgebunden. Zweck der Durchführung des Vorhabens „Gehölzbeseitigung im FFH-Gebiet Fichtelbergwiesen“ mit seinen Teilvorhaben unter Berücksichtigung der in diesem Bescheid enthaltenen Nebenbestimmungen, Auflagen und folgender Maßgaben:
In Teilvorhaben 1 sollen 107 Bäume und ein Weidengebüsch auf den Flurstücken 423, 428, 429, 430, 431, 432, 433 und 465 der Gemarkung Oberwiesenthal der Gemeinde Oberwiesenthal entfernt werden. Dafür werden Personalkosten inklusive indirekter Kosten und Ausgaben für Kraftstoffe, Betriebsmittel, die Entsorgung des Häckselgutes und der Druck einer Bautafel gefördert.
In Teilvorhaben 2 sollen 157 Bäume und drei Weidengebüsche auf den Flurstücken 435, 436, 449/1, 453/3, 455, 457, 476 und 477 der Gemarkung Oberwiesenthal der Gemeinde Oberwiesenthal entfernt werden. Dafür werden Personalkosten inklusive indirekter Kosten und Ausgaben für Kraftstoffe, Betriebsmittel und die Entsorgung des Häckselgutes gefördert.